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HANG CHALLENGE · Pfullendorf

Teilnahmebedingungen

Stand: September 2026

1. Veranstalter

Veranstalter der HANG CHALLENGE ist die

Hangarter Steuerberatungsgesellschaft mbH
Franz-Xaver-Heilig-Straße 6
88630 Pfullendorf

nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

2. Die HANG CHALLENGE

Bei der HANG CHALLENGE geht es darum, sich möglichst lange aus eigener Kraft an einer dafür vorgesehenen Stange zu halten.

Die dabei erreichte Zeit wird gemessen und als Ergebnis der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers erfasst.

Die HANG CHALLENGE kann insbesondere bei Ausbildungsbetrieben, Schulen, Ausbildungsmessen, öffentlichen Veranstaltungen sowie bei eigenen Veranstaltungen des Veranstalters stattfinden.

3. Teilnahme

Die Teilnahme an der HANG CHALLENGE ist freiwillig.

Teilnehmen dürfen Personen, die die für die jeweilige HANG CHALLENGE geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis der Zustimmung zu verlangen.

Ohne die erforderliche Zustimmung ist eine Teilnahme Minderjähriger nicht möglich.

Der Veranstalter kann für einzelne Veranstaltungen weitere Teilnahmevoraussetzungen festlegen und die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen.

4. Gesundheit und körperliche Voraussetzungen

Die HANG CHALLENGE ist eine körperliche Aktivität und beansprucht insbesondere Hände, Arme, Schultern und Oberkörper.

Teilnehmende dürfen nur teilnehmen, wenn aus ihrer Sicht keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme sprechen.

Wer Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder andere Beschwerden bemerkt, muss die Challenge sofort beenden.

Bei bestehenden Verletzungen, Erkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die für die körperliche Belastung relevant sein könnten, soll von einer Teilnahme abgesehen bzw. vorher medizinischer Rat eingeholt werden.

Die eigenen körperlichen Grenzen sind zu beachten.

5. Durchführung und Regeln

Für die Durchführung der HANG CHALLENGE gilt das jeweils veröffentlichte bzw. vor Ort bekannt gegebene Regelwerk.

Die Teilnehmenden werden vor dem Versuch über die wesentlichen Regeln informiert.

Den Sicherheits- und Organisationsanweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter bzw. das Veranstaltungspersonal darf einen Versuch jederzeit abbrechen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint. Dies gilt insbesondere bei erkennbaren gesundheitlichen Beschwerden, einer Gefährdung der teilnehmenden Person oder anderer Personen sowie bei erheblichen Regelverstößen.

6. Zeitmessung und Wertung

Die Zeit wird durch den Veranstalter bzw. das von ihm eingesetzte Veranstaltungspersonal gemessen.

Für die Wertung gilt die vom Veranstalter festgestellte Zeit.

Bei technischen Problemen, einer offensichtlich fehlerhaften Zeitmessung oder einer erheblichen Störung des Versuchs kann der Veranstalter den Versuch für ungültig erklären und einen Wiederholungsversuch zulassen.

Ein Anspruch auf einen Wiederholungsversuch besteht nicht.

Manipulationen, Täuschungsversuche oder erhebliche Verstöße gegen das Regelwerk können zur Nichtwertung des Ergebnisses oder zum Ausschluss von der HANG CHALLENGE führen.

7. Fairness und Verhalten

Die HANG CHALLENGE soll fair und respektvoll durchgeführt werden.

Andere Teilnehmende dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

Bei Manipulationen, bewussten Regelverstößen, unsportlichem Verhalten oder einer Gefährdung anderer Personen kann der Veranstalter eine Person von der Teilnahme ausschließen und bereits erzielte Ergebnisse aus der Wertung entfernen.

8. Leaderboard und Ergebnisse

Die bei der HANG CHALLENGE erzielten Ergebnisse können Bestandteil eines Leaderboards sein.

Welche personenbezogenen Angaben dabei verarbeitet und gegebenenfalls veröffentlicht werden, ergibt sich aus den gesonderten Datenschutzinformationen zur HANG CHALLENGE.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten wird nicht allein durch die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen legitimiert. Die hierfür erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage wird gesondert geregelt.

9. Preise und Auszeichnungen

Soweit bei einer HANG CHALLENGE Preise oder Auszeichnungen vergeben werden, werden die jeweiligen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung bekannt gegeben.

Ein Anspruch auf Auszahlung eines Sachpreises in Geld besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Werden nachträglich Manipulationen oder erhebliche Regelverstöße festgestellt, kann eine Wertung korrigiert und eine Auszeichnung aberkannt werden.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Teilnehmende sind für Schäden verantwortlich, die sie nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

11. Änderung, Unterbrechung oder Absage

Der Veranstalter kann eine HANG CHALLENGE aus sachlichen Gründen ändern, unterbrechen, verschieben oder absagen.

Dies gilt insbesondere bei Sicherheitsrisiken, technischen Problemen, ungeeigneten Witterungsbedingungen, behördlichen Vorgaben oder anderen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung verhindern oder wesentlich erschweren.

12. Datenschutz

Bei der Anmeldung, Teilnahme und Durchführung der HANG CHALLENGE werden personenbezogene Daten verarbeitet.

Informationen über die verarbeiteten Daten, die jeweiligen Zwecke und Rechtsgrundlagen, die Speicherdauer, mögliche Empfänger sowie die Rechte der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzinformation zur HANG CHALLENGE.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung sind nicht automatisch von der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen umfasst.

Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Für Minderjährige gelten hierbei zusätzliche Anforderungen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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